Die Honorarnote können Sie nach Bezahlung bei Ihrem Versicherungsträger (z.B. OÖGK, BVAEB, SVS etc.) zur Refundierung einreichen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich für verschiedene Kassen die Einreichung gerne für Sie übernehmen.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren und kann variieren.
Eine Zusatzversicherung kann - abhängig vom Vertrag - darüber hinaus weitere Kosten übernehmen.