Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern.
Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.
Als Wahlarzt kann ich, wie Kassenärzte, alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen meiner Fachrichtung erbringen.
Auch das Ausstellen von Überweisungen und Rezepten ist uneingeschränkt möglich.
Zeit
Kaum Wartezeiten - mehr Zeit für Ihre Anliegen
Rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten
Individuell
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung
Keine Fließbandmedizin
Persönlich
Vollständige Beantwortung all Ihrer Fragen
Entspannte Atmosphäre
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Honorarnote ist direkt im Anschluss entweder in bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte zu bezahlen.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einzureichen um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt kann ich für verschiedene Kassen gerne die Einreichung für Sie übernehmen.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist vorher nicht abschätzbar.