Wahlarzt für Kardiologie

Wahlarzt


Als Wahlarzt habe ich keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern.

Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.

Als Wahlarzt kann ich, wie Kassenärzte, alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen meiner Fachrichtung erbringen.


Auch das Ausstellen von Überweisungen und Rezepten ist uneingeschränkt möglich.

Zeit für Patienten

Zeit

Kaum Wartezeiten - mehr Zeit für Ihre Anliegen 
Rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten 

Individuell

Individuell

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung
Keine Fließbandmedizin 


Persönlich

Persönlich

Vollständige Beantwortung all Ihrer Fragen
Entspannte Atmosphäre

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

 

Zahlungsmodalitäten

Die Honorarnote ist direkt im Anschluss entweder in bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte zu bezahlen.

 

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einzureichen um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen. 

Ihr Einverständnis vorausgesetzt kann ich für verschiedene Kassen gerne die Einreichung für Sie übernehmen.


Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist vorher nicht abschätzbar.

Verrechnung Wahlarzt